Neuerungen für alle Hundehalter ab 01. Juni 2023

Hunde

Das sind die Änderungen für Hundehalter ab dem 1. Juni 2023:

1. Jeder Hundehalter benötigt einen allgemeinen Sachkundenachweis (NÖ Hundepass).
 Dafür braucht man ein einstündiges Gespräch mit dem Tierarzt und eine zweistündige Schulung mit einer „fachkundigen Person“. Im NÖ Hundepass wird diese Ausbildung dokumentiert und muss bei der Anmeldung des Hundes vorgelegt werden (jedoch spätestens innerhalb eines halben Jahres).
 Für Hunde die bereits vor dem 1. Juni 2023 von einem Hundehalter gehalten wurden, muss kein Sachkundenachweis vorgelegt werden. Erst wenn ein weiterer Hund (ab 1. Juni 2023) von dem Hundehalter im Haushalt aufgenommen wird, ist der Nachweis der allgemeinen Sachkunde zu absolvieren und bei der Gemeinde vorzulegen. Dieser gilt dann auch für alle weiteren Hundehaltungen.

Bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential muss der allgemeine Sachkundenachweis (für den Hundehalter), sowie der erweiterte Sachkundenachweis (für den jeweiligen Hund) vorgelegt werden. Außerdem ist eine größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt Einfriedungen und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird erforderlich.


2. Ein Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung pro Hund in Höhe von € 725.000,00 für Personen- und Sachschäden muss bei der Anmeldung (für alle Hunde!) vorgelegt werden.

Hundehalter, die vor dem 1. Juni 2023 bereits einen Hund/Hunde gehalten haben, müssen den Nachweis der Haftpflichtversicherung bis spätestens 1. Juni 2025 bei der Heimatgemeinde vorlegen.


3. Obergrenze von fünf Hunden pro Haushalt
 
Ausgenommen sind:
 - Wachhunde und Schlittenhunde (auf ausreichend großen Liegenschaften)
 - Hunde, die ausgebildet werden
 - Hundezucht (gemeldet gem. Tierschutzgesetz)
 - Welpen (bis zum 8. Lebensmonat)

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gilt weiterhin die Obergrenze von zwei Hunden in einem Haushalt. 


Alle Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes NÖ unter: https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html  


Die zur Ausstellung der Ausbildungsbestätigung Berechtigten, welche dem Österreichischen Kynologenverband, der Österreichischen Hundesportunion und dem Österreichischen Jagdgebrauchshundeverband angehören, werden von diesen Institutionen auf der jeweiligen Homepage veröffentlicht.
Folgend werden die Kontaktdaten dieser Organisationen angeführt, welche Ihnen in weiterer Folge die in ihrem Verband zur Ausstellung der Ausbildungsbestätigung Berechtigte bekannt geben können:

Österreichischer Kynologenverband, Siegfried Marcus-Str. 7, 3262 Biedermannsdorf
Mail: office@oekv.at 

Österreichische Hundesport-Union, Eichenweg 2, 5222 Munderfing
Mail: praesident@oehu.at 

Österreichischer Jagdgebrauchshundeverband, 3763 Japons Nr. 57
Mail: sekretariat@oejgv.at


Termine für Sachkundevorträge finden Sie unter www.dogaudit.info 

17.05.2023